| | Drucken | |
| Steuerrecht |
Senkung der ESt-Belastung durch Konjunkturpaket II
Auswirkungen auf die Lohnrechnung
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung erfolgen Änderungen des Steuertarifs und des Grundfreibetrags rückwirkend zum 01.01.2009. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf den Programmablaufplan für die Ermittlung der Lohnsteuer. Dadurch ist die Lohnabrechnung direkt betroffen. Die Änderungen im Überblick:
Insbesondere zur Entlastung kleiner Einkommen wird der Grundfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2009 um 170 Euro auf 7.834 EUR angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte werden ebenfalls zum 01.01.2009 um 400 EUR angehoben.
Eine weitere steuerliche Entlastung wird durch Absenkung des Eingangssteuersatzes ab dem 01.01.2009 von 15% auf 14% erreicht. Ab 01.01.2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 Euro auf dann 8.004 EUR angehoben und eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 EUR vorgenommen. Löhne müssen nur berichtigt werden, wenn es wirtschaftlich zumutbar ist.
Durch eine Ergänzung der Vorschrift zur Änderung des Lohnsteuerabzugs wird der Arbeitgeber verpflichtet, die bereits durchgeführten Lohnabrechnungen bei der nächstmöglichen Lohnzahlung zu korrigieren, wenn dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 EStG i.d.F. des 2. Konjunkturpakets). Von einer Unzumutbarkeit ist auszugehen, wenn das Lohnabrechnungsprogramm die Berichtigung nicht kurzfristig und mit vertretbaren Kosten realisieren kann.
Eine Verpflichtung zur geänderten Lohnsteuerberechnung gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer ausgeschieden ist. |