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Sozialversicherungsrecht

Senkung der Krankenkassen-Beiträge zum 01.07.2009

 

Die Senkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Baustein des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland". Mit diesem sogenannten Konjunkturpaket II will die Bundesregierung der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entgegensteuern.Die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Beitragssätze zur GKV sinken zum 1. Juli 2009 um 0,6 Punkte.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt dann 14,9 % (statt bislang 15,5 %) des beitragspflichtigen Einkommens.

 

Arbeitgeber tragen davon 7,0 %, während Arbeitnehmer effektiv 7,9 % (Arbeitnehmeranteil plus Sonderbeitragssatz von 0,9 %) übernehmen.Der ermäßigte Beitragssatz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld wird auf 14,3 % abgesenkt. Arbeitgeber tragen davon 6,7 % und Arbeitnehmer 7,6 %.

 

Unterm Strich werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils um 0,3 % entlastet.

 

Als Folge dieser Beitragssatzsenkung verändern sich ab 1. Juli 2009 auch die Beitragszuschüsse für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise für privat versicherte Arbeitnehmer:Der für die Beitragsberechnung in der Gleitzone anzuwendende Faktor "F" bleibt unverändert.Auswirkungen auf die Finanzierung der GKV Erst zum 1. Januar 2009 wurden die Finanzierung der GKV komplett umgebaut und bundeseinheitliche Beitragssätze festgelegt.

 

Die auf dieser Basis von den Krankenkassen eingezogenen Beiträge werden an den beim Bundesversicherungsamt eingerichteten Gesundheitsfonds abgeführt. Daneben fließen in den Gesundheitsfonds Steuermittel für Aufwendungen der Krankenkassen für Familien.

 

Das Bundesversicherungsamt verteilt die eingezogenen Beiträge und Steuermittel unter Berücksichtigung der jeweiligen Versichertenstruktur an die einzelnen Krankenkassen.Zur Finanzierung der Beitragssatzsenkung werden nun diese Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds früher aufgestockt.