Arbeitgeber übermitteln mit den Meldungen ihrer Beschäftigten zur Sozialversicherung auch Angaben zu deren Tätigkeit im Betrieb nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit (Tätigkeitsschlüssel). Diese Angaben fließen in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ein, die Wirtschaft und Politik als zuverlässige Informationsquelle über die Entwicklung der Beschäftigung nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen dient.