| Arbeits- & Tarifrecht |
Kabinett verlängert Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate beschlossenen. Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich Ende April auf die Ausweitung geeinigt. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bis Ende dieses Jahres in die Kurzarbeit rutschen. Im Kampf gegen Massenentlassungen hat das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen zusätzliche Erleichterungen für die Unternehmen bei Kurzarbeit beschlossen.
Per Verordnung wird die maximale Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld von 18 auf 24 Monate verlängert. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bis Ende dieses Jahres in die Kurzarbeit rutschen.Zudem sollen durch eine gesetzliche Änderung die Arbeitgeber vom siebten Monat an von den Sozialabgaben für Kurzarbeit befreit werden.
Bislang übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Arbeitgeberanteil der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge nur unter der Bedingung, dass die Zeit zur Weiterbildung genutzt wird.
Diese Auflage soll für die ersten sechs Monate bestehen bleiben.Bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei und mehr Monaten innerhalb der Bezugsfrist soll zudem auf Antrag des Arbeitgebers keine neue Anmeldung des Arbeitsausfalls bei der BA erforderlich sein.Mit den von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) eingebrachten Maßnahmen will die Regierung erreichen, dass die Unternehmen bei einer länger anhaltenden Wirtschaftskrise auf Kurzarbeit statt auf Entlassungen setzen.
Quelle: Welt Online vom 20. Mai 2009, 10:38 Uhr Direkt zum Artikel |