| Arbeits- & Tarifrecht |
Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2012 verlängert - Konzernklausel läuft aus
Mit einem Entwurf für ein "Beschäftigungschancengesetz" hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch eine weitere Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Den Angaben zufolge sollen diese "bis Mitte 2012" gelten. Die Bezugsfrist solle maximal 18 Monate beantragen, auch "wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet".
Zur Begründung führte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) an, das verbesserte Kurzarbeitergeld habe sich als "attraktives und wirksames Instrument zur Beschäftigungssicherung" erwiesen. 2009 seien im Jahresdurchschnitt 1,1 Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen. Mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze seien so erhalten worden. Kritiker wie der Präsident des Verbandes "DIE FAMILIENUNTERNEHMER - ASU e.V.", Dr. Patrick Adenauer, mahnten unterdessen, das Kurzarbeitergeld dürfe keine Dauersubvention werden.
Die Pläne der Regierung sehen konkret vor, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Teil der Lohnzahlung der von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen übernimmt. Zudem soll die BA (weiterhin) in den ersten sechs Monaten "die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge" der Arbeitgeber tragen und diese "ab dem siebten Monat sogar komplett" übernehmen. Bei einer Qualifizierung der Beschäftigten während der Zeit der Kurzarbeit würden "sofort alle Sozialbeiträge übernommen", heißt es in einer Mitteilung des BMAS weiter. Bis "Ende März 2012" sollen schließlich auch Leiharbeitnehmer "unter den gleichen Voraussetzungen" Kurzarbeitergeld beziehen können "wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer".
Quelle: Newsletter BKK-Aktuell Direkt zum Artikel |