| Arbeits- & Tarifrecht | |
Regierung hilft den Metallern bei Kurzarbeit
Ungewöhnlich rasch hatten sich die Gewerkschaft IG Metall und die Metallarbeitgeber auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der Grund: Unternehmen werden bei Kurzarbeit zusätzlich durch den Staat entlastet. Einem Bericht zufolge hat die Bundesregierung zugestimmt. Die Änderung bei der Kurzarbeit steht auch anderen Branchen offen.
Die Bundesregierung hat die Regelungen der Kurzarbeit für Arbeitgeber auf dem kleinen Dienstweg verbessert. Sie werden für die Dauer der Kurzarbeit auch von Weihnachts- und Urlaubsgeld befreit, das sie bislang in voller Höhe zahlen mussten. Wie die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) aus dem Bundesarbeitsministerium erfuhr, wurde diese Forderung der Metallbranche als Hilfe für ihr Beschäftigungspaket vom Ministerium bereits „geprüft und bewilligt“. Im Jobpaket des jüngsten Tarifabschlusses der Metall- und Elektroindustrie ist eine Befreiung der Arbeitgeber vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld während der Kurzarbeit vorgesehen.
Dafür werden die jährlichen Sonderzahlungen in Zwölfteln auf die Monatsgehälter verteilt. Im Falle von Kurzarbeit fließen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld in das Kurzarbeitergeld ein. Was die Arbeitgeber sparen, übernimmt die Arbeitsagentur, allerdings nur zu 67 Prozent (Kinderlose 60 Prozent).
Für die Beschäftigten bedeutet das leichte Einkommensverluste, für die Arbeitsagenturen zusätzliche Ausgaben. Zur Begründung teilte das Arbeitsministerium der WAZ mit: „In der Folge reduzieren sich die Remanenzkosten der Betriebe, was grundsätzlich zu begrüßen und ein Zugeständnis der Politik ist.“ Mit der Änderung steht die von den Metallern entwickelte verbesserte Kurzarbeit auch allen anderen Branchen offen.
Am Vortag hatten sich IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall in Nordrhein-Westfalen auf einen Pilotabschluss geeinigt. Der sieht neben Arbeitszeitverkürzung und Lohnzurückhaltung auch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen vor. Konkret fordern die Tarifpartner die Entlastung der Unternehmen bei den Sozialabgaben für Kurzarbeiter über das Jahr 2010 hinaus. Dies könnte den Staat Schätzungen zufolge bis zu 1,5 Mrd. Euro im Jahr kosten. IG-Metall-Chef Berthold Huber erklärte, zur „fairen Lastenverteilung muss noch ein Dritter, die Politik, hinzutreten“. Das neue Instrument der tariflichen Kurzarbeit werde erst dann in vollem Umfang nutzbar, wenn der vereinbarte Teillohnausgleich ebenfalls befristet von den Sozialbeiträgen freigestellt würde. Ähnlich äußerte sich Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser. Ansonsten müssten die Tarifpartner das Jobpaket nachverhandeln.
Quelle: WELT online vom 19. Februar 2010, 07:41 Uhr Direkt zum Artikel
|