OMNICOUNT

EEL? AAG? DEÜV? KUG? ZVK?...

Die deutschen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung werden ständig umfangreicher.

Nach der elektronischen Übermittlung für Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen sind seit Juli 2011 auch maschinelle Meldungen zu Entgeltersatzleistungen zwingend vorgeschrieben. Und die Anforderungen wachsen weiter.

 

Ab dem 01.12.2011 wird der bisher fünfstellige Tätigkeitsschlüssel in der Sozialversicherung durch einen neuen neunstelligen Schlüssel ersetzt.

Nun erst ab Januar 2013 sollen die Steuermerkmale der Arbeitnehmer monatlich über das ELStAM-Verfahren von der Finanzverwaltung abgerufen werden.

 

Vertrauen Sie den Fachleuten von OMNICOUNT!

Wir entlasten Sie zu sehr günstigen Festpreisen pro Mitarbeiter von der aufwändigen Entgeltabrechnung und den gesamten damit einhergehenden Aufgaben wie Meldungen an Kranken- und Sozialkassen und Finanzbehörden. OMNICOUNT erledigt Ihre Bescheinigungen und liefert Ihnen Personallisten und Kostenübersichten nach Ihren individuellen Wünschen. Ebenso klären wir Fragen mit Behörden und Krankenkassen. Und das alles ohne Zusatzkosten.

 

Über die OMNICOUNT-Hotline sind wir auf Wunsch direkter Ansprechpartner Ihrer Mitarbeiter bei Fragen zur Abrechnung.

Unser Service orientiert sich dabei immer an Ihren betrieblichen Gegebenheiten. Aktuelle Preise finden Sie hier.

 

Standard bieten Andere. OMNICOUNT IST IHR Lohnbüro!