ELENA? DEÜV? KUG? ZVK?
Die deutschen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung werden ständig erhöht.
Erst wurde die sehr aufwändige Berechnung der SV-Beiträge als Schätzung vor Ende des Monats eingeführt, dann wurde eine elektronische Übermittlung für Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen zwingend vorgeschrieben.
Seit Januar gilt die neueste Verordnung, die den Elektronischen Entgeltnachweis ELENA betrifft. Sehr viele einzelne Daten der monatlichen Abrechnung müssen an eine zentrale Meldestelle gesendet werden.
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Wir entlasten Sie zu sehr günstigen Festpreisen pro Mitarbeiter von der aufwändigen Entgeltabrechnung und den gesamten damit einhergehenden Aufgaben wie Meldungen an Kranken- und Sozialkassen, Finanzbehörden und ELENA. OMNICOUNT erledigt Ihre Bescheinigungen und liefert Ihnen Personallisten und Kostenübersichten nach Ihren individuellen Wünschen. Ebenso klären wir Fragen mit Behörden und Krankenkassen. Und das alles ohne Zusatzkosten.
Über die OMNICOUNT-Hotline sind wir auf Wunsch direkter Ansprechpartner Ihrer Mitarbeiter bei Fragen zur Abrechnung.
Unser Service orientiert sich dabei immer an Ihren betrieblichen Gegebenheiten. Aktuelle Preise finden Sie hier.
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